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STRAFRECHT

IHR STRAFVERTEIDIGER.

Mit dem Vorwurf konfrontiert zu sein, eine strafbare Handlung begangen zu haben – ob schuldig oder unschuldig – bedeutet immer eine Ausnahmesituation.
Auch wer sich keinem Unrecht bewusst ist, darf nicht davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden dieselbe Einschätzung teilen.
Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln und nichts dem Zufall zu überlassen.

Ich stehe Ihnen ab der ersten Ermittlungshandlung zur Seite – mit Erfahrung, Strategie und Konsequenz.

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Schwerpunkte & Leistungen:

  • Keine Einvernahme ohne anwaltliche Begleitung – jedes Wort zählt.

  • Frühzeitige, proaktive Verteidigungsstrategie zur gezielten Verfahrenssteuerung.

  • Begleitung vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis zu Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren.

  • Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts – einschließlich Haft- und Strafvollzugsrecht.

  • Übernahme der Medienkommunikation bei Verfahren von öffentlichem Interesse – für faire und sachliche Berichterstattung.

  • Entwicklung einer klaren Verteidigungsstrategie – ohne Kompromisse, wenn es um Ihre Freiheit geht.

  • Vertretung von Opfern strafbarer Handlungen als Privatbeteiligte:r – Durchsetzung von Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüchen.

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